Diese Aussage unterstreicht die Wichtigkeit der Vorsorgeuntersuchung.
Der Darmkrebs entsteht in der Regel auf dem Boden gutartiger Wucherungen der Darmschleimhaut, den sogenannten Polypen. Dieser Prozess läuft für den Patienten völlig beschwerdefrei über Jahre bis zu Jahrzehnten. Frühsymptom eines solchen Polypen oder bereits vor-liegenden Krebses kann die Blutauflagerung auf dem Stuhl sein, die dann zur weiteren Abklärung durch Ihren Hausarzt führen sollte.
Gewichtsabnahme, Müdigkeit, Blutarmut, krampfartige Bauchschmerzen oder aber ein drohender Darmverschluss sind meist Spätzeichen bei fortgeschrittenem Tumorleiden.
Zu weiteren Abklärung stehen drei Methoden zur Verfügung:
Die Tastuntersuchung wird vom Arzt vorsichtig mit dem Finger durch-geführt und erlaubt nur eine begrenzte Untersuchung des Enddarmes in Abhängigkeit von der Länge des untersuchenden Fingers.
Die Untersuchung auf verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl erfolgt mit einem Testbriefchen, das Sie in der Apotheke erwerben können und dem eine ausführliche Anleitung beiliegt.
Die Darmspiegelung ist die einzige Vorsorgeuntersuchung, die nicht nur eine Unterscheidung zwischen gutartiger und bösartiger Veränderung nach Entnahme eines kleinen Gewebeteils zulässt, sondern auch gleich-zeitig die Abtragung von Polypen erlaubt.
Ängste vor einer solchen Darmspiegelung sind unbegründet. Sie ist risikoarm und unter Betäubung schmerzfrei durchführbar. Die Darm-spiegelung erfolgt ebenso wie das Abtragen dabei entdeckter Polypen in der Regel bei den niedergelassenen Kooperationspartnern (Gastro-enterologen) des Darmzentrums.
Nach den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses zur Früh-erkennung von Darmkrebs haben gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltestes auf verborgenes Blut im Stuhl und ab dem 56. Lebensjahr besteht die Möglichkeit zu einer zweimaligen Darmspiegelung im Abstand von 10 Jahren oder alternativ zu einem Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre.